Die AGB sind anwendbar auf sämtliche Rechtsgeschäfte, die zwischen dem Kunden und Weita AG («Weita») abgeschlossen werden und gelten ausschliesslich. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Weita hat schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für Folgeleistungen.
Waren, deren Beschreibungen und Preise in Prospekten, Websites und Onlineshops gelten als Angebot. Dieses Angebot steht immer unter der auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit.
Ein Vertrag gilt als geschlossen mit Eingang der Bestellung bei Weita bzw. Akzept einer Offerte. Die AGB werden mit Abschluss des Vertrages akzeptiert. Die geltenden AGB sind jederzeit auf www.weita.ch einsehbar.
Kundenspezifische Vereinbarungen (bsp. Rahmen- oder Globalvertrag) werden in einem ergänzenden Dokument verankert, deren integraler Bestandteil diese AGB sind.
Weita übernimmt keine Haftung für die Genauigkeit und Korrektheit der von unseren Lieferanten bereitgestellten Produktinformationen. Kunden sind aufgefordert, die Produktdaten sorgfältig zu prüfen.
Verträge bzw. Bestellungen können nur nach Rücksprache und Genehmigung von Weita am Bestelltag bis 12:00 Uhr annulliert werden. Nach 12:00 Uhr können Bestellungen nur im Ausnahmefall annulliert werden. Der Kunde trägt alle entstandenen Aufwendungen, die Weita in Rechnung stellen kann.
Nachträgliche Modifikationen des Vertrags erfordern Weita’s schriftliche Genehmigung.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse innerhalb der Schweiz. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die Lieferung als erfolgt und die Gefahr geht auf den Kunden über, entweder a) bei der Übergabe der Waren am vereinbarten Ort oder b) am Ort für das Weita einen Nachweis der Zustellung (Proof of Delivery, POD) vorlegen kann.
In jedem Fall gelten die Versandkosten und Lieferkonditionen gemäss den Details in Anhang 1 und Anhang 2 dieser AGB.
Sämtliche Lieferbehältnisse gehören nicht dem Kunden:
Sofern weder die Rücklieferung der Lieferbehältnisse noch ein Tausch der Lieferbehältnisse rechtzeitig erfolgt ist, trägt der Kunde sämtliche Kosten der Lieferbehältnisse, die ihm in Rechnung gestellt werden mitsamt den Kosten des Rücktransports ins Lager der Weita.
Preise verstehen sich in Schweizer Franken netto. VOC-Betrag wird auf Produkte mit VOC-Pflicht aufgeschlagen.
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach erfolgter Lieferung (Ausnahmen z.B. Personal Print, spezifische Kundenprodukte). Bei Teillieferungen wird nur die effektiv gelieferte Ware berechnet. Nachgelieferte Ware wird separat abgerechnet.
Weita behält sich das Recht vor Vorauszahlung zu verlangen.
Alle Rechnungen sind innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Für die Zahlung ist der mitgeschickte Einzahlungsschein zu verwenden.
Gelieferte Waren sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Mängel, Unregelmässigkeiten oder Beschwerden müssen unverzüglich innert 2 Tagen nach Liefererhalt schriftlich oder per E-Mail an info@weita.ch gemeldet sein. Unterlässt der Kunde dies, so gilt die Ware als genehmigt.
Verdeckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung längstens innert der Gewährleistungsfrist schriftlich oder per Email an info@weita.ch zu rügen.
Weita wird Mängel und Beschwerden prüfen und, sofern nötig, an den Drittlieferanten weiterleiten. Die Bearbeitungsfristen werden mitgeteilt.
Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme der bestellten Ware.
Die Qualitätskontrolle der gelieferten Ware hinsichtlich Menge und Beschaffenheit muss unverzüglich nach Erhalt erfolgen. Allfällige Mängel sind so schnell wie möglich zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung. Nach Ablauf dieser Frist können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden.
Mängel, die bei einer regulären Qualitätskontrolle nicht unmittelbar erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Entdeckung an Weita AG gemeldet werden.
Transportschäden sind direkt beim Empfang dem jeweiligen Transportdienstleister (Bahn, Paketdienst, Spedition) zu melden.
Reklamationen zu Qualitätsmängeln werden nur unter Angabe der Chargennummer und des Mindesthaltbarkeitsdatums (zur Rückverfolgbarkeit) entgegengenommen – idealerweise mit einem Muster oder aussagekräftigen Fotos.
Fehllieferungen oder Artikel mit Qualitätsmängeln werden nach Rücksprache mit dem Kunden entweder durch einen gleichwertigen Ersatz mit der nächsten Lieferung oder einer Gutschrift kompensiert.
Ist der Kunde zum Lieferzeitpunkt nicht anwesend und erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Liefertermin keine Meldung über eine fehlende Lieferung beim Kundendienst, gilt die Lieferung als angenommen.
Rücknahmegarantie
Die Weita AG nimmt innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung nachweislich von Weita AG bezogene Lagerartikel in Originalverpackung und mit ausreichender Haltbarkeit zurück. Der Kunde erhält dafür eine Warengutschrift, wobei für die Bearbeitung der Rücksendung eine pauschale Gebühr von CHF 50.00 für Handling und Transport verrechnet wird. Grössere Retouren werden nach effektivem Aufwand berechnet.
Artikel mit dem Vermerk „Artikel ohne Rückgaberecht/Liquidationsware“, «auf Bestellung», «steril» oder Sonderanfertigungen (Druck-Artikel) sowie Ware, die im Rahmen einer Aktion erworben wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Die Gewährleistung beträgt für Waren wie auch Geräte und Maschinen 24 Monate nach Kaufdatum; auf Batterien je nach Voltzahl a) für Batterien bis 12 V sowie Lithium-Ionen-Batterien, 12 Monate ab Kaufdatum und b) für Batterien ab 13 V, 24 Monate ab Kaufdatum.
Ansprüche sind ausgeschlossen bei unsachgemässer Nutzung, Änderung, Aufbewahrung oder Behandlung, fehlender Wartung, unsachgemässer Reparatur durch den Kunden oder Dritte, sowie bei normalem Verschleiss. Alle Ansprüche sind innert der Gewährleistungsfrist schriftlich mit den entsprechenden Nachweisen geltend zu machen, ansonsten sie verwirkt sind.
Darüber hinaus haftet Weita für sich und ihre Hilfspersonen nur für grobe Fahrlässigkeit und Absicht. Jede weitergehende Haftung einschliesslich derjenigen für indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden wie entgangenem Gewinn sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Weita ist von der Haftung ausgeschlossen, wenn die Erfüllung ihrer Vertragspflichten durch höhere Gewalt oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, verhindert wird. Dies schliesst insbesondere, aber nicht ausschliesslich, kriegerische Ereignisse, Terroranschläge, Aufruhr, unerwartete behördliche Anordnungen sowie Streiks und Lieferausfälle oder -erschwerung von Drittanbietern ein.
Sollten sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages zählen, nach Vertragsabschluss unvorhersehbar und aussergewöhnlich ändern und die Vertragserfüllung dadurch wesentlich beeinträchtigen, behält sich Weita das Recht vor, in gutem Glauben Preise oder Lieferkonditionen einseitig anzupassen. Über solche Anpassungen wird Weita den Kunden unverzüglich informieren.
Weita verarbeitet Kundeninformationen gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung von Weita. Daten können für Marketingzwecke verwendet werden.
Weita kann Rechte und Pflichten ohne Zustimmung übertragen.
Anwendbares Recht ist Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Normen. Gerichtstand ist in jedem Fall der Sitz der Weita.
Die AGB und auch Anhänge können jederzeit geändert werden. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt.
Anhang 1: Standardleistungen und Lieferung durch Weita
Die Lieferzeiten für unsere Standardleistungen richten sich nach den, zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Angaben auf unserer Website oder unseren Angeboten.
In der Regel wird die Ware bei Bestellungseingang vor 11.00 Uhr innerhalb von zwei Arbeitstagen (Mo – Fr) geliefert.
Diese Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Lieferfrist (Terminlieferung siehe Anhang 2) vereinbart wurde.
Der Transport der Ware erfolgt durch von uns beauftragte Transportunternehmen. Die Wahl des Transportunternehmens liegt in unserem Ermessen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In den Standardleistungen ist eine Lieferung an die Rampe des Lieferortes inbegriffen.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse innerhalb der Schweiz. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die Lieferung als erfolgt und die Gefahr geht auf den Kunden über, entweder a) bei der Übergabe der Waren an dem vereinbarten Ort oder b) am Ort für das ein Nachweis der Zustellung (Proof of Delivery, POD) vorliegt.
Die von Weita gelieferte Ware werden gemäss den branchenüblichen Standards verpackt, um einen sicheren Transport zu gewährleisten. Die Verpackungskosten sind in den Versandkosten enthalten. Siehe auch weitere Details zu Lieferbehältnissen in Ziffer 5 AGB.
Der Lieferumfang richtet sich nach den im Vertrag, der Bestellung oder dem Angebot spezifizierten Waren. Sollte eine Ware nicht lieferbar sein, behält sich Weita das Recht vor, dieses durch eine gleichwertige Ware zu ersetzen. Eine solche Änderung wird dem Kunden vorab mitgeteilt.
Sollte es zu einem Lieferverzug kommen, werden wir den Kunden darüber informieren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits.
Portokosten
Warenwert bis CHF 100.- / CHF 15.-
Warenwert bis CHF 250.- / CHF 20.-
Warenwert bis CHF 500.- / CHF 30.-
Warenwert ab CHF 500.- / portofrei
Anhang 2: kostenpflichtige Zusatzleistungen
Lieferungen bis 10.00 Uhr werden zusätzlich mit CHF 50.- belastet.
Lieferungen bis 12.00 Uhr werden zusätzlich mit CHF 30.- belastet.
Lieferungen auf die Stunde genau müssen vorgängig mit dem Kundendienst abgesprochen werden. Es werden zusätzlich CHF 80.- belastet.
Same-day-delivery; Expresslieferung (am selben Tag): Auf Anfrage
Für Stockwerklieferungen werden zusätzlich CHF 30.- belastet
Grössere Aufwendungen werden mit CHF 20.– pro 100 kg verrechnet
Gefahrengut: nach Absprache
Lagerinstruktionen (z.B. maximale Palettenhöhe, Lieferung in Gitterwagen statt Palette/Karton, etc.): nach Aufwand
Kartonsendungen bis 50 kg
1 Karton CHF 30.00 pro SE
2 Karton CHF 34.00 pro SE
3 Karton CHF 36.00 pro SE
Nach vorgängiger Absprache mit Weita wird allfälliges Leergebinde der bei Weita bezogenen Waren (insbesondere Reinigungsmittel) vor Ort gegen eine Entsorgungsgebühr von CHF 15.00 pro Sack abgeholt und fachgerecht entsorgt.
Sofern in der Bestellung oder im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, umfasst die Lieferung keine Montage- oder Installationsleistungen. Diese können separat gegen Entschädigung der zusätzlichen Kosten vereinbart werden.
Falls Sie spezielle Anforderungen oder Sonderwünsche in Bezug auf die Lieferung haben, bitten wir Sie, diese vor Abschluss der Bestellung mit uns abzustimmen. Wir werden prüfen, ob wir diesen Wünschen nachkommen können. Die genauen Bedingungen und Kosten für diese Zusatzleistungen werden individuell besprochen und schriftlich festgehalten.
Abweichende Lösungen können nicht in jedem Fall garantiert werden. Wir sind jedoch stets bereit, Sie zu unterstützen und gemeinsam eine Alternative zu finden.
Bestellungseingang vor 11.00 Uhr unter Angabe eines fixen Liefertags an Werktagen
Aesch, 1. Juni 2024
Preisänderungen, Änderungen der Verkaufseinheiten sowie der Bestell und Lieferbedingungen sind vorbehalten.
1 Die VOC-Abgabe ist eine Schweizer Lenkungsabgabe, welche die Emission flüchtiger organischer Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) reduzieren soll.